1363 Juli 4
an sente Odalrici tage
Johann v. Buseck bekundet: Landgraf Heinrich II. v. Hessen hat ihm das Wieseck genannte Wasser von Gießen bis ans Busecker Gericht zu einem Erbburglehen verliehen. Er ist dafür Burgmann zu Gießen geworden. Das Burglehen soll mit 60 Schilling Turnos ablösbar sein.
Aussteller
A 3 Nr. 123/6: Ausfertigung, Pergament, stark beschädigt. Das an Pergament-Streifen anhang. Siegel abgefallen
Druck: Lindenstruth, Urkunden, S. 190f. Nr. 12
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2386869