Drucken

HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 849

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1432 Juni 11

Originaldatierung

Gegeben nach Crists geburt viertzehenhundirt iare in dem tzwey und drißgesten iare am nesten Mitwachen nach Bonifacii

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Gottschalk von Buchenau [der Jüngere], Sohn des Gottschalk, bekundet für sich und seine Erben, dass er Johann Großherre genannt Brummershausen, Kanoniker (thumherre) in Rasdorf, einen Hof in Weingarten, der (Ußtrungkesgut) genannt wird, mit allem Zubehör zum Wiederkauf verkauft hat. Der Hof gehört zur Burg Haselstein, die Gottschalk von [Johann von Merlau], Abt von Fulda, verpfändet worden ist. Falls der Abt die Burg Haselstein einlösen sollte, bevor Gottschalk den Hof in Weingarten wieder eingelöst hat, soll Gottschalk den Hof zurückkaufen und mit der Burg übergeben. Sollte das nicht geschehen, soll die Pfandsumme des Hofs mit der Pfandsumme der Burg verrechnet werden; Abt und Kloster sollen dann den Hof selbst zurückkaufen. Der Propst von Rasdorf erhält von diesem Hof einen jährlichen Zins von einem Gulden für ein Schwein für das Gericht Rasdorf. Diesen Zins soll Johann Großherre an Stelle Gottschalks behalten, solange der Hof verpfändet ist. Der Propst soll den Zins von einem Schwein aus dem Gericht Haselstein an Gottschalk bezahlen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Siegler

Gottschalk von Buchenau der Jüngere

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Vgl. hierzu mit ähnlichem Rechtsinhalt Nr. 840 und 843.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Original Original