1931-1931
K. 14/30.
Heberle, Friedrich
1907-10-12
Bechtolsheim/Oppenheim
evangelisch
Bechtolsheim
Arbeiter
eingeliefert am 13. Februar 1931, entlassen am 13. März 1931 nach Butzbach, Überführung i. d. Zellenstrafanst., keine Polizeiaufsicht. Beruf des Vaters: Landwirt zu Bechtolsheim.
Zuchthaus: 1 Jahr, 5 Jahre Ehrverlust, sowie dauernde Unfähigkeit, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden.
Meineid
Schwurgericht Mainz
1931-01-26
Anklageschrift in den Akten Duckgeischel. Arbeitsbuch
Durch Verfügung d. Hess. Justizministers vom 05. März 1931, wurde die Zuchthausstrafe in eine Gefängnisstrafe gleicher Dauer umgewandelt.
Porträt-Photo von Heberle, Friedrich
Mitangeklagte: Duckgeischel, Valentin.
Type | Name | Access | Info |
---|---|---|---|
Original | Akte |
![]() ![]() |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2345934