König Wilhelm I. von Preußen verleiht den Mitgliedern des Adelsgeschlechts Schenck zu Schweinsberg die Freiherrenwürde in Preußen und bestätigt das schenckische Wappen.
Berlin 1887 Dezember 29
den neun und zwanzigsten Tag des Monats Dezember
König Wilhelm I. von Preußen verleiht auf Bitten des Erbschenken zu Hessen, Ernst Ludwig Franz Guntram Schenck zu Schweinsberg, den Mitgliedern des alten hessischen Adelsgeschlechts Schenck zu Schweinsberg, soweit diese nicht bereits dem Freiherrenstand angehören, insbesondere der Deszendenz des am 29. Dezember 1842 verstorbenen kurhessischen Staats- und Justizministers Ferdinand Wilhelm Karl Heinrich Schenck zu Schweinsberg, der Deszendenz des am 2. Mai 1887 verstorbenen Rittmeisters a. D. Ernst Moritz Ludwig Schenck zu Schweinsberg auf Buchenau sowie der Deszendenz des kurhessischen Generalmajors Heinrich August Ludwig Schenck zu Schweinsberg die Freiherrenwürde in Preußen und bestätigt das schenckische Wappen.
König Wilhelm I. von Preußen
Graf Otto zu Stolberg-Wernigerode
Robert Viktor von Puttkamer
König Wilhelm I. von Preußen
Ausf. Pergamentlibell (12 S.) in Samteinband mit preußischem Adler, ganzseitige Wappenzeichnung (Schenck zu Schweinsberg), Pavillonsiegel hängt an Silberkordel mit zwei Silberquasten in silberner Kapsel an, Unterschriften
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