Johann Georg v. Dalberg, constiert nicht ./. Wolf Dietrich v. Dalberg hinterlassene Kinder, Mainz (Cit.): Diffamationsklage, weil die Verklagten sich berühmt, dass Kläger als ihr gewesener Vormund ihnen noch Rechnung legen müsste
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Gef. 149 Nr. 84 (1)
Reichskammergericht
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