Vereinbarung der nassau-weilburgischen Regierung mit der Gemeinde Reichelsheim (Wetterau) über folgende Punkte: 1) Erhöhung der Kontribution und Schatzung, ausgenommen Reichs-, Kreis- und außerordentliche Steuern, 2) Nichtvollziehung der beabsichtigen obrigkeitlichen Einziehung von Grundstücken, die sich bei der neuen Landmessung im Vergleich zu früheren Messungen als überschüssig erweisen, wobei der Gemeinde die sog. 'Seen' und der sog. 'Ortenberg' zu freier Verfügung bleiben, 3) Übertragung der Rechungsführung von Kontribution und Bede vom Bügermeister auf einen herrschaftlichen Beamten, 4) Schafweide zu Reichelsheim, 5) Herrschaftliche Erbeigentumsmühle, 6) sog. 'Manutenenzgeld' bei Ausfertigung von Kauf- und Tauschkontrakten.
1739 Mai 14
Ausfertigung, Papier; Siegel
Abschrift der Ratifikation von Karl August Fürst von Nassau-Weilburg, 22. Mai 1739 (beiliegend)
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2233444