Cone von Reifenberg und Peter Welker schreiben den Junkern Johann und Johann von Helfenstein, daß sie wegen Verhinderung durch ihren Herrn nicht am 11. Mai ('uff nestkommende dinßtag'), wie vereinbart, nach Horchheim kommen könnten, um die Gebrechen zwischen dem Kloster Dirstein und den Empfängern zu schlichten, und bitten diese, zu einer Güteverhandlung nach Ems ('Emptze') zu kommen. Sie würden freies Geleit haben. Die Aussteller bitten, es sie 14 Tage vorher wissen zu lassen, wann es den Empfängern gelegen sei.
1451 Mai 7
Uff friitag na quasimodogeniti anno 51
Siegel des Peter Welker.
Konzept, Papier
Struck, Benediktinerinnenkloster Dierstein, Nr. 638
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2232523