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HHStAW Bestand 20 Nr. U 83

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Der Offizial der Koblenzer Kurie entscheidet die Streitsache zwischen Dekan, Kapitel und den Vikaren des Marienstifts zu Diez, Klägern, einerseits und einem gewissen Moir von Oberlahnstein, Beklagtem, andererseits nach Anhören der Parteien und Untersuchung des Falls dahin, daß er den Beklagten verurteilt, das 1/2 Malter jährlich Korngülte, von dem in den Artikeln der Kläger die Rede ist, diesen zu entrichten. Auch verurteilt er ihn in die Kosten des Verfahrens. - Das Urteil erging vor Werner, Siegelbewahrer, Johannes Ludowici, Cuno Englender, Werner Kunst(er) und Johannes von Bonn, Notaren jener Kurie.

Datierung

1380 Januar 5

Originaldatierung

feria quinta post circumcisionem domini anno eiusdem 1379

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament. Das abhängende Siegel ab. - Unter dem Text von anderer Hand: 'Wernerus, sigillifer'. - Kopie, Papier (18. Jh., von Ausfertigung) W 20, Kopiar III

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 441

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)