Revers Eberhards von Rodenhausen und weiterer namentlich genannter Personen bezüglich der Belehnung mit dem Gericht und dem Dorf Großseelheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda
1519 Juni 25
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R I b Fulda (Lehenreverse von Rodenhausen)
Eberhard von Rodenhausen (Rodenhusen), Konrad von Ryn (Ren) und Heinrich von Schwalbach bestätigen die Belehnung mit dem Gericht und dem Dorf Großseelheim (Groszen Selheym), Kleinseelheim (Cleynselheym) und Schönbach (Schoenbach) [alle drei Orte Stadtteile der Gem. Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Eberhard von Rodenhausen (Rodenhusen), Johann Klauer (Clauer)
Ausfertigung, Pergament, zwei anhängende Siegel, z.T. Siegelreste
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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