Revers Johanns von Hutten zu Stolzenberg bezüglich der Belehnung mit zwei Burggütern in Salmünster und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda
1603 Dezember 16
... der geben ist in unser statt Fulda montags den sechtzehenden decembris im sechtzehenhundertt und dritten iahr
R I b Fulda (Lehenreverse von Hutten)
Johann von Hutten zu Stolzenberg (Stoltzenbergk) bestätigt die Belehnung mit zwei Burggütern in Salmünster (Salmunster) [Stadtteil der Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.], Gütern im Gericht Reichenbach [umfasst Oberreichenbach und andere Orte, Gem. Birstein, Main-Kinzig-Krs.], einem Gut in Auerbach (Obernbach) [Wüstung, Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2228516