Revers Philipps [I.] Landgraf von Hessen bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Massenheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda
1559 Februar 16
Geschehen und geben in unser stadt Fulda donnerstags den sechzehenden monats tag februarii nach Christi unsers lieben hern geburt im funfzehenhunderten und neun und funfzigsten iare
R I b Fulda (Lehenreverse Landgrafen von Hessen)
Philipp [I.] Landgraf von Hessen bestätigt die Belehnung mit dem Dorf Massenheim (Massenhaim) [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.] samt allen fuldischen Gütern ebendort sowie mit den Katzenelnbogischen Lehen Obernhain (?) (Oberheim) [Ortsteil der Gem. Wehrheim, Hochtaunuskrs.], Roßdorf (Rossdorf) [Gem. im Lkr. Darmstadt-Dieburg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Dörfern durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel, Siegelreste
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2228504