Revers des Hans von Gunsrode bezüglich der Belehnung mit Einkünften und Rechten in Untersotzbach und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda
1475 Dezember 23
... der geben ist am sonabent vor dem heyligen cristage nach Cristi unnsers lieben herren gepurt viertzehenhundert und im funff und sibentzigsten iaren
R I b Fulda (Lehenreverse von Gunsrode)
Hans von Gunsrode (Guenszrode) bestätigt die Belehnung mit Einkünften und Rechten in Untersotzbach (Sotzpach) und Unterreichenbach (Reichenpach) [beide Orte Teile der Gem. Birstein, Main-Kinzig-Krs.], dem Zehnten in Inheiden (Inheyden) [Stadtteil der Gem. Hungen, Lkr. Gießen], Ulfa (Olffa) [Stadtteil von Nidda] mit seinen Zubehörungen bei Nidda (Nydde) [Gem. im Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
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