Revers der Brüder Johann Philipp und Johann Eberhard von Dienheim bezüglich der Belehnung mit Gütern in Gonsenheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda
1623 November 23
Geben in unszer stadt Fuldt donnerstags den drey undt zwantzigsten novembris im sechszehenhundert drey undt zwantzigsten iahr et cetera
R I b Fulda (Lehenreverse von Dienheim)
Die Brüder Johann Philipp und Johann Eberhard von Dienheim (Dienheimb) bestätigen die Belehnung mit sieben Morgen Acker auf dem Gleisberg (Glieszberg) [in Gonsenheim] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehenstücken in und bei Gonsenheim (Gonszenheimb) [Ortsbezirk von Mainz] und Mainz (Mentz) sowie Einkünften von einem Weingarten in der Gemarkung Dienheim [Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Gernand Philipp von Schwalbach
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2228472