Bestätigung durch Hans von Buttlar des Verkaufs auf Wiederkauf von verschiedenen Lehen und Gütern mit Einlöseklausel
1498 Februar 02
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R I b Fulda (Lehenreverse von Buttlar)
Hans von Buttlar (Buttler) bestätigt den Verkauf auf Wiederkauf von verschiedenen Lehen und Gütern und bekennt, dass er dieses Lehen innerhalb von 20 Jahren wieder einlösen muss, andernfalls ist Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, berechtigt, dies zu tun. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2228460