Ritter Heinrich Specht von Westert bekennt, daß er eine Gülte von 3 Mark als Burglehn von dem Grafen Heinrich von Nassau besitzt, die darüber ausgestellte Urkunde verloren hatte und einen neuen Brief erbeten hat, daß deshalb der alte, falls er wiedergefunden würde, nicht mehr gültig sein solle.
1364 Juli 13
Ausfertigung, Pergament, Siegel des Ausstellers verletzt
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Urkunde |
![]() ![]() |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2227023