Pachteinlösung zweier Hufen in Großenenglis
1470 April 17
Anno domini 1470 vffe den denstag nehist nach dem heiligen palmen tag
Urk. A II Kl. Cappel 1470 Apr.17
Hartmann von Borken, Wäppner, bekundet für sich und seine Erben, daß er die Abt Konrad von Cappel und dessen Konvent (stiffte) versprochene Einwilligung seines Bruders Heinrich, betreffend die 2 Hufen [zu Gro0enenglis], die sein verstorbener Vater von ihnen zu Landsiedelrecht gehabt und die Besserung daran verkauft hatte, wie die von ihm [Hartmann] darüber dem Stift ausgestellte Urkunde ausweist (a), einzuholen gedenke. Im Säumnisfall will er die Pfandsumme von 44 Rhein. fl. zurückgeben und gesteht Cappel das Pfändungsrecht an seiner beweglichen und unbeweglichén Habe zu.
(15.Jh.) Der wilges brieff Hartmans vnd Henriches sines bruders von Borgken obir czwoe hueben czu Engelgies. (Um 1525) secunda littera. (Inventar 1527) xvii
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der Ausst.
Ausf. Perg. - Urspr. anh. Sg. fehlt
Abschrift Kopiar K 270,41v
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List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.120 Anm.1
(a) Nr.524 (1470 April 1)
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2222816