1259 September 3
Actum et d. 1259, 3. nonas septembris
Arnold, Kämmerer, Friedrich, Schultheiß, Richter, Rat und Bürger zu Mainz bekunden die Beilegung ihrer Streitigkeiten mit Graf Diether v. Katzenelnbogen und seinen Burgmannen und Freunden und den Abschluss folgender freundschaftlichen Übereinkunft: Graf Diether ist nach öffentlicher Eidesleistung ihr Mitbürger geworden und wird sie, solange er lebt, zum Schutz ihrer Rechte und Ehren gegen jedermann mit Rat und Hilfe nach bestem Vermögen unterstützen. Sie werden umgekehrt dem Grafen gegen alle seine Bedränger gleicherweise helfen, ausgenommen gegen Erzbischof Gerhard von Mainz und vorbehaltlich ihrer Verpflichtungen aus ihrer Verbindung mit den Wormser und Oppenheimer Bürgern. Der Graf wird ferner seine Burgmannen und Freunde, die noch nicht auf ihre Forderungen verzichtet haben, dazu veranlassen, wogegen sich die Aussteller bereit erklären, danach keinen dieser Streitfälle mehr zwischen ihnen zu erörtern
Stadt Mainz
Ausf. Mainz. Sg. ab
Kasseler Repertorium III S. 3
Baur, Hess. Urk. I, 1290
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2217113