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HStAD Bestand R 21 J Nr. 3218

Beschreibung

Identifikation

Titel

Kurmainzische Anweisung des Inhalts, dass die Juden der Stadt Mainz, des Erzstifts und der Herrschaft Königstein in Zukunft nicht mehr vor die Rabbiner zu Frankfurt, Worms oder anderswo, sondern in Zeremonialsachen nur noch vor dem eigenen Rabbiner beklagt werden dürfen.

Laufzeit

1602

Bestellsignatur

C 1 A Nr. 76 Bl. 187v-188 und 193v-194

Vermerke

Enthält

Abschrift einer Verordnung des kurmainzischen Kammeramts von 1602 August 27

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.