Postskript 3 [zur Verordnung von 1640 Juli 14], wie es wegen Erhebung des Zehnten mit der Ritterschaft und den Städten gehalten werden soll (den einfachen Zehnten von der Winterfrucht betreffend)
Gießen, 1640 Juli 14
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v217177