Gerichtsbarkeit der Universität Marburg vor dem 1.11.1806, Ernennung eines landesherrlichen Bevollmächtigten bei der Universität sowie Bestimmungen über im Universitätshospital sterbende Kranke, für die keine Unterhaltungskosten gezahlt wurden
1814-1822
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2164962