Verordnung , wonach die Kandidaten der Theologie vor Zulassung zu einem geistlichen Amt den Eid, dass sie weder zu den Orden der Freimaurer noch zu einer anderen Sekte gehören, ablegen müssen (aufgehoben 1808)
1785
E 5 A 3 :49/14
Freimaurer
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2150252