Drucken

HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 462

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1363 März 1

Originaldatierung

Nach Cristus geburt drytzenhundirt iar in dem drye und sechtzigistin iare an Mittewochen nach sent Petirs tage den man zu latine nennet ad kathedram

Alte Archivsignatur

1363 März 1 a

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Der Ritter Albrecht von Fischborn (Vischburn) bekundet für sich sein Ehefrau Elisabeth (Lise) und ihre Erben, dass er dem Ritter Dietrich von Thüngen (Dyczen von Tungden) für 300 Pfund Heller Fuldaer Währung folgende Einkünfte und Güter verkauft hat: in Fulda; der Hof vor Neuhof; in Reimbrechts [Wüstung bei Neuhof] (Reymbrechts); in Schweben (Swebirde). Diese Besitzungen und die Burg (slosz) Neuhof sind Albrecht gemäß den darüber ausgestellten Urkunden zusammen mit den von Eberstein und Johann (Hans) Küchenmeister von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, für 300 Pfund Heller Fuldaer Währung verpfändet (vorschrieben) worden. Er verzichtet für sich, Elisabeth und ihre Erben auf alle Ansprüche und Rechte diesbezüglich ebenso wie gegenüber Heinrich und dem Kloster Fulda. Siegelankündigung. (siehe Abbildung: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Siegler

Ritter Albrecht von Fischborn

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

Weitere Überlieferung

StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 104r, 104v

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Die Summe von 300 Pfund Heller wird in der Urkunde nur als Wertangabe für die Verpfändung durch Heinrich aufgeführt, nicht aber in direktem Zusammenhang mit dem Geschäft zwischen Albrecht und Dietrich. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass diese Summe auch die Kaufsumme für das in dieser Urkunde behandelte Rechtsgeschäft war.

Vgl. zur Wüstung Reimbrechts Reimer, Historisches Ortslexikon, S. 380.

Vgl. hierzu auch Nr. 460.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Original Original