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HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 219

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Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1312 Februar 20

Originaldatierung

Daz ist geschen nach Gotis geburte tusint jar druhundirt jar in dem tzwolften jare an deme neheste Suntage also man czehen tage gevastit hat

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Heinrich Vitzthum, Siboto von Stalberg, Heinrich Junge von der Kirschlach (von dir Kirslachthe) und Giselher Cristeninge, Bürgermeister (des ratis meystere) und Dietrich von (Varila), Ruprecht von (Tannenrode), Johann von Mühlhausen, Nikolaus von (Byltersleibin), Heinrich von Rodestock, Konrad von Appolda, Hermann von (Martbeche), Hermann von (Kollede), Gunther von (Drivorte), Konrad (Kune) von (Gerstete), Berthold von (Arnstete), Hermann von (Tasdorf), Gunther von (Smyre), Heinrich von (Mollesdorf), Hermann von (Wida), Nikolaus Franke, Dietmar von (Gyspotisleibin), Konrad von (Babinberg), Konrad Morrebein und Dietrich von (Smedestete), Ratsherren von Erfurt, verpflichten sich auf zehn Jahre vom kommenden Michaelistag [1312 September 29] an, Abt und Konvent von Fulda mit 45 Reitern und 15 Schützen gegen Angriffe in Thüringen zu unterstützen. Ausgenommen sind das Reich und der Erzbischof von Mainz. Im Konfliktfall soll sich der Abt, wenn er keine Urkunden vorweisen kann, vor vier Schiedsleuten - zwei freie Bundesgenossen und zwei Bürger der Stadt Erfurt - verantworten. Alle Rechte Fuldas, die durch Urkunden von Kaisern, Königen, dem Landgrafen Albrecht [dem Entarteten] von Thüringen und seinen Söhnen, Markgraf Friedrich und Landgraf Diezmann, belegt sind, haben Gültigkeit. Bei einem Konflikt der Stadt Erfurt soll diese sich vor vier Schiedsleuten - zwei Bundesgenossen und zwei Bürger der Stadt Erfurt - verantworten. Die Vertragsparteien versprechen, sich nicht zu behindern. Der zur Hilfe gerufene Partner wird mit Bier, Brot, Küchenspeise (kuchenspise), Pferdehufbeschlag und Pferdefutter ohne Pfandnahme versehen. Bei anderen Begegnungen versorgt sich jeder selbst. Jeder trägt nur die eigenen Schäden, die Kosten werden aber nach der Kopfzahl umgelegt. Eroberte Burgen sollen abgebrochen werden, es sei denn, die Bundesgenossen raten anderes. Konflikte zwischen den Bundesgenossen sollen vor vier Schiedsleuten beigelegt werden. Ein Beitritt zum Bund ist jederzeit möglich. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

Siegler

[Stadt Erfurt]

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)

Druckangaben

UB Erfurt I, Nr. 567 [mit fehlerhafter Datierung]

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Vgl. eine fast gleich lautende Urkunde für die Stadt Mühlhausen unter Nr. 236.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Original Original