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HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 2273

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1744 Januar 24

Originaldatierung

So geschehen in unserer fürstlichen residenz Darmbstatt den 24ten January 1744

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Es wird bekundet, dass Amand [von Buseck], Abt von Fulda, und Ludwig [VIII.], Landgraf von Hessen[-Darmstadt], den folgenden Kaufvertrag geschlossen haben. Landgraf Ludwig verkauft Abt Amand dauerhaft die Schutzgerechtigkeit über das Dorf Weidenau mit den dazugehörigen Einkünften sowie zwei im Fuldaer Amt Mackenzell liegende Lehngüter in Haselstein und Roßbach [Stadt Hünfeld] mit dem Lehnrecht und den dazugehörenden Einkünften wie Lehn- und Fallgeldern für 2100 Gulden, der Gulden zu 30 Albus à acht Pfennige Frankfurter Währung gerechnet. Landgraf Ludwig hat den Geldbetrag bar erhalten und verzichtet auf alle zukünftigen Ansprüche auf die Kaufsumme. Des Weiteren verzichtet er auf alle rechtlichen Ansprüche auf das Dorf Weidenau und die beiden Lehngüter und weist den Abt und das Kloster Fulda in deren Besitz ein. Landgraf Ludwig verspricht für sich und seine Nachfolger, alle die verkauften Güter betreffenden Dokumente an den Abt oder dessen Bevollmächtigten aushändigen zu lassen, den Kaufvertrag dauerhaft und uneingeschränkt einzuhalten und dagegen mit keinerlei Rechtsmitteln vorzugehen. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung [Sekretsiegel]. Handlungsort: Darmstadt. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Seite 6 und 7, Rueckseite; Siegel: Papiersiegel)

Unterschriften

Ludwig manu propria

Gilmer [rechts unten auf Seite 5]

Siegler

Ludwig [VIII.], Landgraf von Hessen[-Darmstadt]

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Fallgeld: 'Abgabe bei Todesfall, Besitzwechsel (laudemium)', vgl. DRW III, Sp. 403.

Ein Albus (= Weißpfennig) bezeichnet eine seit dem 14. Jahrhundert gebräuchliche Silberscheidemünze, die bis ins 19. Jhd. vor allem im Rheinland, später auch in Hessen geprägt wurde. Ein Albus galt in Hessen neun Pfennige; in dieser Urkunde werden acht Pfennige Frankfurter Währung angesetzt.

An Stelle des Namens des Fuldaer Abtes stand ursprünglich (Constantino) [gemeint ist Konstantin von Buttlar, Abt von Fulda 1714-1726]; der Name Amands von Buseck wurde von anderer Hand über der Zeile nachgetragen.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
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