Bürgschaft und Währschaftsleistung des an Cappel verkauften Zehntteils zu Wernswig
1331 Februar 14
Anno domini 1331 in die beati Valentini martiris
Urk. A II Kl. Cappel 1331 Febr. 14
Die Ritter Gerlach von Lüder (Luttere) und Johann von Leimsfeld (Lymesfelt) sowie der Wäppner Dippel gen. Bizigel bekunden, sie hätten als Bürgen für den Wäppner Hartmann gen. Bizigel, der Abt und Stift Cappel den 4. Teil des Zehnten in Wernswig verkauft hatte, beschlossen, daß Hartmann, falls irgendeine Hinderung, die gewöhnlich 'ansprache' genannt würde (aliqua impaticio que wlgariter dicitur ansprache), dem Abt oder dem Stift Cappel hinsichtlich des Kaufes oder des Besitzes des genannten Zehnten geschähe, die geforderte Währschaft leisten würde. Bei eventueller Nachlässigkeit Hartmanns können Abt und Konvent auf sie als gute Bürgen zurückgreifen.
(14.Jh.) Super warandia quarte partis decime in Werneswig
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Ritter Ludwig von Heimbach (Heinbach)
Ausf. Perg. - DreieckSg. Ludwigs von Heimbach hing ab, Bruchstücke der Ausf. beiliegend, Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.289 Nr.4
Abschrift Kopiar K 270, 163v
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G.List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.304
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2052677