Ordnung wie die an jetzo auff etliche Ständt und Landtschafft Eynquarttrende so wohl hohe und niedere Officieren als gemeine Soldaten zu Roß und Fuß an Essen, Trinken und Fourage unterhalten werden sollen. Franckfurt den 5. May anno 1633. ... ... o.O. u. Verl. 1 Bl.
1633
Dreissigjähriger Krieg
Frankfurt
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2027532