Genehmigung des Bischofs von Würzburg für Amand von Ebersberg-Weyhers zur Weiterführung eines Kredits
1798 Juni 8
Der gegeben ist am achten Monathstage Junius nach Christi unserns lieben Herrn und Seligmachers Geburt im siebenzehenhundert acht und neunzigsten Jahre
R IX Fulda, Adelsarchiv
Georg Karl [von Fechenbach], Bischof zu Würzburg, gibt dem Amand Philipp von Ebersberg-Weyhers seine lehnsherrliche Zustimmung zur Erneuerung einer Kreditaufnahme über 124.000 Gulden auf 20 Jahre gegen Verpfändung des Lehngutes Gersfeld. Es folgen nähere Bestimmungen.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, an Schnüren anhängendes Siegel
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