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HHStAW Bestand 150 Nr. U 242

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken stellt dem Landgrafen Philipp von Hessen die nassauische Pfandschaft an der Stadt Wetzlar und die Verschreibung über 14000 Gulden und 4000 Pfund, die Gerechtsame am Schlosse Kalsmunt, die Vogtei zu Wetzlar mit Zubehör samt dem Geleit und dem Schirm über das Kloster Altenberg zu, unter dem Versprechen, soweit erforderlich, den lehnsherrlichen Konsens des Kaisers beizubringen. Hingegen verspricht Landgraf Philipp, Schloß, Tal und Amt Burgschwalbach, desgleichen seinen Anteil an Löhnberg aus den Händen des Volpert (Riedesel) zu Eisenbach Amtmanns zu Diez zu lösen und dem Grafen als ein auch auf die Linie zu Saarbrücken übertragbares Lehen zu verleihen, auch überläßt er ihm die Lösung des bisher von dem von Königstein pfandweise innegehabten hessischen Anteils an Schloß, Stadt und Amt Hadamar, vorbehaltlich der Wiederlösung, der Landsteuer und der Folge daselbst. Die etwa eingegangenen alten Guldenweinzollstätten im Amte Burgschwalbach darf der Landgraf, doch ohne Nachteil für den Grafen wieder aufrichten; dafür verspricht der Landgraf, dem Grafen zu seinen ausstehenden Forderungen an die von Wetzlar zu verhelfen.

Datierung

1536 Januar 29

Originaldatierung

G. Cassel 1536 Sonntag nach conversio Pauli

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

Vidimus des Georg von Schönborn, Wilhelm Weyse von Fauerbach und Eberhard von Landecken vom 12. Mai 1536, in Abschrift Ende 17. Jh.; dahinter die Urkunden vom 2. März 1564, 1. August 1582 und 31. Dezember 1585

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Ausfertigung siehe Nr. 754 (Passivlehen Hessen)

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde