Revers Wilhelms [IV.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und seiner namentlich genannten Brüder bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Massenheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wilhelm [Hartmann von Klauer zu Wohra], Abt von Fulda
1568 September 02
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R I b Fulda (Lehenreverse Landgrafen von Hessen)
Wilhelm [IV.] Landgraf von Hessen[-Kassel], Ludwig [IV.] Landgraf von Hessen[-Marburg], Philipp [II.], der Jüngere, Landgraf von Hessen[-Rheinfels] und Georg [I.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen die Belehnung mit dem Dorf Massenheim [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.] samt allen fuldischen Gütern ebendort sowie mit den Katzenelnbogischen Lehen Obernhain (?) (Oberheim) [Ortsteil der Gem. Wehrheim, Hochtaunuskrs.], Roßdorf (Rosdorff) [Gem. im Lkr. Darmstadt-Dieburg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Dörfern durch Wilhelm [Hartmann von Klauer zu Wohra], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, vier anhängende Siegel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1959310