Wolf Friedrich v. Dalberg, Nieder-Olm ./. Gemeinde zu Ober-Saulheim (Mand.): Rückzahlung eines Kapitals von 3.000 Gulden welches des Wild- und Rheingraf Johann vom Kläger angeliehen und wofür der Verklagte mit den an den Wildgrafen zu entrichtenden Gefällen sich verkürzt
1619
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Gef. 149 Nr. 81 (1)
Reichskammergericht
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