1482 Februar 19
... uff Dinstagk nach Esto michi anno Domini millesimoquadringentesimooctuagesimosecundo
Dekan Frank (Frangko) und der Konvent von Fulda genehmigen, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, die verpfändeten Städte und Burgen des Klosters, Fulda, Hünfeld, Geisa und Rockenstuhl, von dem Herren von Mainz [Diether von Isenburg] und den Herren von Hessen zum jetzigen Festtag des heiligen Petrus (uff itzt Petri) [Februar 22] in Frankfurt einzulösen und die Pfandgüter wiederzukaufen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Konvent von Fulda
Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel
Die beiden Landgrafen von Hessen sind Heinrich III. von Oberhessen und Wilhelm I. von Niederhessen.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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