Verordnung: Es wird nochmals bekannt gemacht, das invalid aus dem Feld heimkehrende Soldaten in ihrem Geburtsort und Amtsbezirk eine ihren körperlichen Umständen angemessene zivile Anstellung finden sollen
Gießen, 1809 September 18
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v192689