Generale: An alle Beamte und adeligen Gerichte wird erneut bekannt gemacht, dass es verboten ist, allerlei Sachen ohne obrigkeitliche Konzession und durch verpflichtete Taxatoren geschätzt und ohne den landgräflichen zehnten Pfennig abzuführen anzubieten und auszuspielen (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
Gießen, 1806 Juli 1
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v192662