Verordnung: Aus landesväterlicher Fürsorge soll zur Absicherung bedrängter Witwen und Waisen wie im altfürstlichen Lande auch im neu erworbenen Herzogtum Westfalen eine Unterstützungskasse eingerichtet werden. Die ausführlichen Bestimmungen zum Wirksamwerden dieser Verordnung sind beigefügt
Darmstadt, 1803 August 1
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v192642