Verordnung: Durch das Vorhandensein verschiedener Fruchtmaße wird darauf hingewiesen, dass das Original des Mutter-Fruchtmaßes in jedem fürstlichen Amt ausschlaggebend ist und alle Fruchtmaße nach diesem Muttermaß zu eichen sind
Gießen, 1782 Juni 10
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v192504