1490 Mai3
heiligen crucis tag invencioni
S. 64r-v
Landgraf Wilhelm belehnt Kurt v. Bicken zugleich wegen seines Bruders Ritter Philipp v. Bicken mit sechs Mark zu Biedenkopf als Burglehen und dem; Patronatsrecht zu Gladenbach, einem Viertel des Zehnten zu Hörnsheim den Zehnten zu Weidenhausen und Volpertshausen (wüst) samt Zubehör, dem Gut zu (Großen-)Linden, dem Zehnten zu Gilbertshausen (wüst), dem Wald-Zehnten zu Sinkershausen, den Zehnten, wegen derer die v. Wiesec Mannen der v. Bicken sind, nämlich zu Vollnkirchen und Weidenhausen (Wirdolthusen), als Mannlehen, wie seine verstorbenen Vorfahrened er sie von den verstorbenen Vorfahren und Vater des Landgrafen zu Lehen trugen
Staatsarchiv Marburg Hess. Aktivlehen, v. Bicken, 1 Biedenkopf (mit angehängtem Siegel)
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v19152