Anweisung: Alle, die in der Gemeinde wohnen und infolgedessen an den Nutzungen des Gemeindevermögens teilnehmen, sollen zu dem Gemeinde-Umlagewesen herangezogen werden
Gießen, 1828 März 11
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v191364