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HStAD Bestand E 3 A Nr. 89/29

Beschreibung

Identifikation

Titel

Verordnung: Es wird festgestellt, dass in zunehmenden Maße auswärtige ungestempelte Kalender zum Schaden des Invaliden-Instituts im Lande verkauft werden. Es wird auf die Verordnung vom 8. September 1809 hingewiesen, wonach bei Strafe diese Handlung verboten ist (Überweisungsschreiben vom 4. November 1822 anbei)

Laufzeit

Darmstadt, 1822 Oktober 26

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

nur Xerokopien

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat TIF