Erlaubnis für Konrad von Hattenbach zur Übergabe des Burglehens in Hattenbach an seine Ehefrau Luckard
1392 September 29
Datum Eichin anno domini millesimo CCCmo nonagesimo secundo ipso die sancti Michahelis archangeli
Reinhard [von Boyneburg-Hohenstein], Abt von Hersfeld, erklärt sein Einverständnis damit, dass Konrad von Hattenbach seiner Ehefrau Luckard (Lugharde) das Burglehen in Hattenbach [Ortsteil von Niederaula, Lkr. Hersfeld-Rotenburg], das er vom Kloster als Lehen trägt, als Leibgeding gegeben hat. Es folgt eine Auflistung zahlreicher Orte und Güter, die zu dem Burglehen in Hattenbach gehören. Nach seinem Tod soll das Leibgeding Luckard verbleiben oder kann durch eine Zahlung von 1000 Gulden abgelöst werden. Konrad setzt Luckards Brüder Guntram und Johann (Hans) von Erffa als ihre Vormünder ein. Siegelankündigung Abt Reinhards und Konrads von Hattenbach. Ausstellungsort: [Zu den] Eichen [Schloss Eichhof bei Bad Hersfeld].
[Reinhard [von Boyneburg-Hohenstein], Abt von Hersfeld]
Konrad von Hattenbach
Ausfertigung, Pergament, 2 an Pergamentstreifen anhängende Siegel (Siegel Nr. 1 ab und verloren)
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1876628