Instruktion für die Großherzoglichen Rentbeamten der Provinzen Starkenburg und Oberhessen über die Erhebung, Beitreibung und Verrechnung der Forststrafen und der davon abhängenden Einnahmen
1830 Januar 8
ohne
Großherzoglich Hessische Oberfinanzkammer II. Section
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1861285