1932-1933
Anbringen von Plakaten/Klebezetteln ohne Genehmigung (Vergehen gegen § 48 des Hessischen Pressegesetzes)
Waffenmissbrauch
D 241/32
Die Angeklagten werden beschuldigt, ohne Genehmigung Klebezettel politischen Inhalts öffentlich angebracht zu haben. Der Angeklagte Weigold soll zudem einen Schulterriemen als Waffe bei sich getragen haben.
Strafverfahren
Die Angeklagten Neumann und Loring wurden freigesprochen. Die Strafe Weigolds fiel unter das Amnestiegesetz vom 20. Dezember 1932.
Weigold, Hans
1916-10-12
Schleussig/Leipzig
Darmstadt
Kaufmanns-Lehrling
Neumann, Richard
1917-04-24
Darmstadt
Darmstadt
Schüler
Loring, Richard
1913-12-28
Darmstadt
Darmstadt
Verkäufer
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1846871