Verschreibung eines Geldzinses aus Gütern zu Seigertshausen an Ortwin Bizigel durch Konrad von Linden
1360 April 22
Nach gotis geburte dryczenhundert jar in dem sechczigesten jare vff sente Georgen abind dez heyligen mertelers
Urk. A II Kl. Cappel 1360 Apr. 22
Konrad von Linden (Lynden) und seine Ehefrau Irmgard bekunden für sich und ihre Erben, daß sie mit einmütigem Willen Ortwin Bizigel (Byszigel) und seiner Ehefrau Metze 4 fl. aus ihrem Teil ihres Eigengutes zu Seigertshausen (Sygehartzhusen), auf dem Heinrich von Eckenrode sitzt, für Metze von Lißberg (vor vnser frouwen Meczen von Lyesperg) und ihren Sohn, Junker Richolf, für 32 s.turn. min. 4 turn. verkauft haben. Der Zins soll auf nächsten Martini und dann jedes Jahr auf den gleichen Tag gezahlt werden. Bei Nichtzahlung können die Käufer oder ihre Erben auf dem Gut pfänden. Wiederkauf gegen Rückgabe der Kaufsumme ist möglich.
(Um 1525) Ortwine Bisigel. Ober in gut czu Sigerßhusen
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der Ausst.
Ausf. Perg. - RundSg. Konrads von Linden anh., Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.292,10
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List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.257 Anm.1
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1803946