Einigung zwischen Albert gen. Reginbode und seinen Söhnen und dem Kloster Breitenau hinsichtlich des Reginbodenhofes vor Kassel.
1332 Februar 9
Datum anno domini Millesimo CCC°XXX°II° in octavis purificationis beate Marie virginis
A II, Kloster Breitenau
Albert gen. Reginbode und seine Söhne Johannes und Albert bekunden, dass sie wegen des Streits, den sie mit dem Abt und dem Konvent des Klosters Breitenau über den Hof gen. Reginbodenhof (Reginbodinhop), gelegen vor dem Mühlhauser Tor (Mulhusertor) der Stadt Kassel übereingekommen sind, indem hierzu von Abt und Konvent einerseits und den Austellern andererseits unparteiische Personen bestellt wurden. Beide Parteien bekunden die Gültigkeit und ihre Zustimmung zu folgender Vereinbarung: Abt und Konvent erhalten den genannten Hof mit allen Rechten und Pertinenzien von den genannten Ausstellern auf Lebenszeit verpachtet. Sie zahlen dafür jährlich an Petri Stuhlfeier (22. Februar) zwei Pfund Pfennige in Kassel gängiger Währung, ebenso die Hälfte des Zinses des Mohnbaus, zu Weihnachten einen Schilling Pfennige und zwei Hühner am Michaelstag (29. September). Nach dem Tode der Aussteller soll der Hof in den freien Besitz des Klosters übergehen.
Landgraf Heinrich von Hessen, Stadt Kassel
Ausf. Perg., 2 Siegel hängen an
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1762462