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HHStAW Bestand 20 Nr. U 23

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Friedrich, Kaplan des Altars St. Johannes des Täufers im St. Marienstift zu Diez, vermacht - eingedenk der Mahnung des Matthäusevangeliums: Wacht und betet, da ihr nicht wißt, wann der Herr kommt, ob zur Mitternacht oder beim ersten Hahnenschrei oder des Morgens -, nachdem zuvor seine Schulden bezahlt sind, allen seinen Brüdern und Herren zum Chor 1 Mark jährlich Gülte, die vom Garten Johanns genannt 'Dyligin' zu Freiendiez und von einem Weingarten in 'Cuonebette' fällt, wovon die Hälfte an seinem Jahrtag, seinem Siebten und Dreißigsten, und zwar jedesmal 2 Schilling Kölner Pfennige, gegeben werden soll und die andere Hälfte in gleicher Weise an der Oktav der Kirchweihe, der Oktav von Allerheiligen und der Oktav von Allerseelen, damit diese Oktaven ebenso wie der Festtag mit 9 Lektionen gefeiert werden. Auch vermacht er 1 Mark zum Chor zur Präsenz, damit an jedem Montag ('secunda feria') nach den Quatembern das Gedächtnis aller Seelen wie am Festtag selber feierlich begangen wird. Dabei sollen jedesmal den Anwesenden 3 Schilling Kölner Pfennige ausgeteilt werden. Die Mark fällt von dem Weingarten, den er von Herbert gekauft hat, gelegen bei 'Chainsteyn'. Jeder Inhaber des Altars soll den Weingarten besitzen und bebauen und die Mark jährlich gleichmäßig unter die Herren und Brüder des Ausstellers verteilen. Ferner vermacht er 1/2 Mark zu der Lampe des St. Johannesaltars, damit sie immer täglich ('in die') brennt. Davon fallen 4 Schilling in Nauheim und 2 Hühner von zwei Wiesen und 1/2 gutem Morgen und der 5. Schilling in Freiendiez von zwei Gärten des Junkers Hermann, welche die Frau ('domina') genannt ('Scratorin') innehat. Er vermacht 15 Pfennig, die am 11. November in Hambach ('Hayn-') von zwei Wiesen und 1 Morgen fallen und die Sibold von Heistenbach oder dessen Erben geben, sowie einen Weingarten an der Pforte, den er gekauft hat, ebenfalls dem Altar. Seinen Weingarten zu Fachingen ('Vachungin') vermacht er auf zwei Jahre seinem Diener ('servo') Rorich. Danach soll er auch an den Altar fallen. 1 Malter Korn vermacht er seiner Dienerin ('ancille') auf Lebenszeit. Nach deren Tod soll das Malter in der Oktav von St. Johannes dem Täufer (= Juli 1) und in der Oktav von St. Johannes dem Evangelisten (= Januar 5) ausgeteilt werden. Ferner vermacht er: den Minderbrüdern zu Limburg 1/2 Fuder ('caratam') Wein; zu der Brücke 2 Ohm besseren Weins eigenen Wachstums und 1 Malter; seiner Magd ein Pfühl ('pulvinar'), 2 Laken ('linteamina') und 2 mittlere metallene Töpfe ('ereas ollas'). Alle seine Mobilien und Immobilien, die im Vorstehenden nicht vermacht oder genannt sind, sowie alle seine glaublichen Schulden vertraut er seinen Treuhändern an: Herrn Erwin ('Heyrrewino'), Kanoniker im Stift Diez, dem Priester ('sacerdoti') Hartmann auf dem St. Petersberg und dem Ritter Johann von Bubenheim ('Bouinheym'), die darüber zu seinem Seelenheil so verfügen sollen, als ob sie davon im Jüngsten Gericht Rechenschaft ablegen wollen. Der vorgenannte Kanoniker Erwin und der auf dem St. Petersberg zelebrierende Priester Hartmann künden ihr Siegel auf Bitte des + Ausstellers ('predicti Friderici bone memorie') an.

Datierung

1319 März 4

Originaldatierung

D. 1319, dominica qua cantatur reminiscere

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament. Beide Siegel ab, das 1. nebst Pressel. - Kopie, Papier (18. Jh.) ebenda

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 357

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)