Ritter Johann Ritz von Dehrn bekennt, daß er ein Viertel seines Hofes zu Obertiefenbach als Mannlehen vom Grafen Otto von Nassau besitzen solle, nachdem der Graf ihm sein früheres Mannlehengeld von 4 Mark mit 40 Mark abgelöst hat.
1350 November 12
Ausfertigung, Pergament, abhängendes Siegel des Ausstellers beschädigt
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1736070