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HHStAW Bestand 19 Nr. U 79 a

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Johannes von Attendorn, Kanoniker und Thesaurar des St. Lubentiusstifts zu Dietkirchen, Trierer Diözese, macht - da den Sterblichen nichts sicherer als der Tod und nichts unsicherer als dessen Stunde ist und es sich daher empfiehlt, dem mit guten Werken zuvorzukommen, deren Eigenschaft allein dem Menschen nachfolgt - zu seinem Seelenheil und dem seiner Wohltäter, Vorfahren und aller Gläubigen sein Testament. Zuerst sollen seine Schulden aus seinen beweglichen Gütern bezahlt werden. Was davon übrig bleibt an Getreide, Wein oder andern Gütern, vermacht er je zur Hälfte den Nonnen des Klosters Bärbach und seiner Schwester Greta. Er hat zwei ständige Vikareien oder Kaplaneien begründet, eine an dem Altar, der zu Ehren der Heiligen Dreifaltigkeit zu weihen ist, in der neuen von ihm erbauten Kapelle unter der Sakristei ('sub armario') des Stifts Dietkirchen, die andere am Altar des heiligen Apostels Andreas in der vorgenannten Sakristei. Zur Unterhaltung von zwei Priestern bewidmet er sie mit folgenden, von ihm gekauften Gütern: mit seinem Hof ('curte') im Dorf Steeden mit Feldern, Äckern, Weingärten, Früchten, Weiden, Einkünften und Zinsen; mit der Hälfte seines Hofs in Dorf und Feldmark Dietkirchen auf der 'Helden' nebst Äckern, Weingärten und Einkünften; seinem Teil des Hofes in Elz neben dem Wedemhof ('a latere dotis ibidem') nach dem Kirchhof zu nebst Äckern, Zinsen und allem Zubehör; 2 Malter ewiger Gülte, die er von Herrn Konrad von Widerstein und dessen Erben an dessen viertem Teil des vorgenannten Hofes kaufte; 1 Malter ewiger Gülte, die Hermann genannt Schribir von Dehrn von dessen Gütern, genannt Güter der Weilmünsterschen, gibt; 1 Malter Korngülte, die Hartmut genannt Poyr und Sophia genannt Poyrs und deren Erben von einem Weingarten von 5 Sadel am Born ('supra fontem') gibt; 9 Malter Korngülte, fällig zwischen dem 15. August und 8. September, von den Weingärten des Herrn Heinrich von Elz, Dekans des Stifts Dietkirchen, von 1 1/2 Morgen ('pro uno iugere et dimidio') dort, wo die Weingärten ('vineta') des Limburger Berges von denen des Berges zu Dietkirchen geschieden werden, und von dem Haus zu Dietkirchen, das innerhalb eines Grabens oder Fischteichs liegt ('circumfossa sive sita in piscina'), nebst dem Garten daran, die alle zum Unterpfand für die 9 Malter dienen; einer Wiese in Niederahlbach, die er von Grete, Witwe des Edelknechts Gerhard von Offheim, und deren Erben kaufte; 1 1/2 Malter Korngülte Limburger Maß, fällig zwischen dem 15. August und 8. September, von Äckern in der Gemarkung des Dorfes 'Deyffenbach', die Heinrich genannt Gudendorn bebaut; seine Weingärten am Berge, genannt 'Burgheym', bei Dietkirchen von 1 Morgen ('uno iurnali') und 3 Sadel in zwei Teilen. Die Kapläne jener beiden Vikareien oder Altäre sollen diese Einkünfte gemeinsam erheben und gleichmäßig unter sich teilen. Ferner vermacht er jeder Vikarei der vorgenannten Altäre einen silbernen, vergoldeten Kelch, ein größeres Missale zum Altar der Heiligen Dreifaltigkeit und ein kleineres zum St. Andreasaltar. Die Verleihung der Kaplaneien oder die Präsentation dazu soll dem Thesaurar des Stifts Dietkirchen zustehen. Er soll sie nur an einen Priester und zwar binnen 14 Tagen nach der Vakanz vornehmen. Hält er die Frist nicht ein, so soll die Verleihung auf Dekan und Kapitel übergehen, welche die Altäre auch binnen 14 Tagen an einen Priester ohne Simonie ('sine symonioca pravitate') verleihen sollen. Doch behält er sich vor, sie Johann von Attendorn, seinem Verwandten ('cognoto meo'), Kanoniker des Stifts Dietkirchen, auf Lebenszeit zu verleihen. Die Kapläne sollen persönlich Residenz leisten und täglich ihre Messen, insbesondere am Mittwoch ('omni quarta feria') eine Messe vom Patron lesen: der Vikar des Altars der Heiligen Dreieinigkeit eine Messe von der Heiligen Dreieinigkeit und der von St. Andreas eine von St. Andreas. Andernfalls sollen die Einkünfte und Messen des Altars oder beider Altäre unter die residierenden Vikare des Stifts verteilt werden. Jeder der beiden Kapläne soll in der Vigil seines Patrons 6 Viertel besseren Weins dem Dekan, Kapitel und den Vikaren des Stifts zu trinken geben. Die beiden Kapläne sollen stets zwei Wachskerzen beschaffen und sie in die beiden Zinnleuchter ('stannea candelabra') vor dem Hochaltar des Stifts stellen, wo sie von der Präfation bis zur Kommunion aus Ehrfurcht vor dem Sakrament des Herrn brennen sollen. Wird dies von den Kaplänen oder einem von ihnen vernachlässigt, so soll der Dekan sie oder ihn durch Entzug der Einkünfte seines Benefiziums zwingen. Von dem Hof ('curia') zu Offheim mit dessen Zubehör, den er von den Erben des + Conczo genannt Noyde, Schöffe zu Limburg, einesteils und Herrn Johannes von Montabaur, Scholaster zu Dietkirchen, andernteils gekauft hat, sollen zuerst 15 Malter Korn Limburger Maß erhoben werden. Davon vermacht er 12 Malter zu den Präsenzen des Stifts Dietkirchen zur gleichmäßigen Verteilung unter die anwesenden und Dienst tuenden Kanoniker und Vikare und 3 Malter zur Verteilung unter die Armen, und zwar je 1 Malter an seinem Jahrtag, an seinem Siebten und seinem Dreißigsten. Diese 3 Malter soll der Kaplan der Kapelle der Heiligen Dreifaltigkeit erheben, ausbacken und den Armen geben und dies so besorgen, als ob er darüber dem Allerhöchsten Rechenschaft geben will. Die 12 Malter sollen folgendermaßen verteilt werden: je 1 Malter an seinem Jahrtag, seinem Siebten und seinem Dreißigsten, am Jahrtag seines Vaters Johann, der am 20. April ('duodecima kalendas May') zu halten ist, am Jahrtag seiner Mutter Adelheid, der am 20. Juli ('13. kalendas Augusti') begangen werden soll, bei der zweiten Messe am 24. Dezember ('in die nativitatis Christi), Lux fulgebit', am 24. Juni ('in die nativitatis beati Johannis baptiste'), am 29. Juni ('in die beatorum Petri et Pauli apostolorum'), am Tage St. Trinitatis, am 30. November ('in die beati Andree apostoli'), am 24. August ('in die beati Bartholomei apostoli') und am 5. Juni ('in die beati Bonifacii et sociorum eius'). Diese Feste sollen zum Lobe des Allmächtigen und zu Ehren der vorgenannten Heiligen feierlich begangen werden. Alle übrigen Einkünfte des vorgenannten Hofes sollen jenen beiden Kaplänen zustehen, die auch jenen Hof verwalten sollen. Er vermacht die Gülten vom Berge 'Burcheym', die er von Herrn Johannes von Dehrn, Vikar des St. Katharinenaltars im Stift Dietkirchen, gekauft hat, zu jenen Vikareien. Zu Lichten für 12 Kerzen, die auf beiden Seiten des Chors zu den Festen Christi Geburt, Mariä Reinigung, Verkündung, Himmelfahrt, Geburt und Empfängnis, zu Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, St. Trinitatis, Fronleichnam, am Lubentiustage, am Tage der Kirchweihe und an Allerheiligen zur ersten Vesper, zur Matutin und bei der Messe anzuzünden sind, vermacht er: 2 Malter und 2 Achtel Korn von Äckern in der Feldmark von Offheim, die Hartmut genannt Crebes daselbst gibt; 8 Schilling und 2 Hühner, fällig am 11. November, von einem Haus nebst Garten zu Dehrn, das Hermann genannt Keyzer und dessen Frau Elsa bewohnen. Der Vikar des St. Andreasaltars soll die Einkünfte erheben, die Kerzen herstellen lassen und durch den Glöckner in 12 zinnerne Leuchter einsetzen und an den vorgenannten Festen anzünden lassen, soweit die Einkünfte reichen. Er vermacht 8 Schilling Gülte, fällig am 11. November, von dem Wohnsitz nebst Hofstätte und Garten dabei, den Echard jetzt besitzt, nahe dem Hof ('circa curtem') auf der 'Helden' gelegen, damit am 4. Mai ('crastino invencionis sancte crucis') der Gottesdienst 'de spinea corona domini' im Chor und auf den Orgeln feierlich begangen wird. Er vermacht zu den Lichten der Vigilien 3 Malter ewiger Korngülte, die Apelo genannt 'Doytschayff' von Limburg und dessen Erben von 1 Morgen ('iugere') Weingarten an der Mainzer Straße über den Weingärten des Sleynchard und von 16 Morgen ('iugeribus') Acker gibt, von denen 5 unter dem Weg zum Galgenberg bei Werner von Holzhausen, 5 gegenüber bei Henczo 'Jaczayl' und Nynke von Eschenau und 6 Morgen etwas oberhalb bei dem großen Henczo von Linter und Henczo 'Jaczayl' liegen. Diese Malter soll der Präsenzmeister annehmen und davon die Kerzen beschaffen. Seinem vorgenannten Verwandten ('cognato') Johannes vermacht er 1/2 Morgen ('iurnale') Weingarten auf dem Berge 'Burgheym' bei Tylo, ohne die Zinse, auf Lebenszeit. Nach dessen Tod soll der Weingarten, auch ohne die Zinse, dem St. Michaelsaltar zu Dietkirchen gehören. Er vermacht zu den Präsenzen in Limburg 3 Pfund Heller Gülte, fällig am 11. November, die Johannes Wanerey von den Äckern des Spengeler gibt, damit die Oktav des Apostels St. Andreas jährlich nach der Gewohnheit des Stifts in den Messen und mit Orgeln feierlich begangen wird. Von den Einkünften des Gnadenjahrs ('gracie') seiner Pfründe zu Dietkirchen sollen Einkünfte gekauft werden, die zu Ehren des heiligen Lubentius an dessen Jahrtage ('in die natalicii sui') unter die Dienst tuenden Kanoniker und Vikare gleichmäßig verteilt werden sollen. Zu der Ewigen Lampe in der Dreifaltigkeitskapelle vermacht er 6 1/2 Äcker pflügbares Land in drei Stücken, wovon eins in der Gemarkung ('in decima') von Limburg über den Weingärten nach Dietkirchen unter Johann genannt Mulich liegt, gegen 6 Äcker des Limburger Hospitals grenzt und 5 Morgen weniger 1 Sadel mißt und die beiden übrigen Stücke, zusammen 7 Sadel, in der Gemarkung von Dietkirchen über dem Berge 'Burgheym' liegen: ein Stück, genannt der Mergel, unter dem Acker des Henczo genannt Stollin und das andere etwas oberhalb bei dem vorgenannten Henczo; ferner 1 Malter Korngülte, die Christian von Mühlen von Äckern daselbst und in Eschhofen gibt. Diese Äcker und das Malter Korn soll der Kaplan der Dreifaltigkeitskapelle verwalten und die Einkünfte zu jener Ewigen Lampe verwenden. Zu der Bruderschaft des Landdekanats Dietkirchen vermacht er 7 1/2 Schilling, die zu Dehrn von den Gütern, genannt alte Weingärten, über dem Born ('supra fontem') beim Berg Gyrsberg fallen, damit sie sein Gedächtnis in ihren Gebeten, Vigilien und Messen begeht. Zu seinen Treuhändern und Testamentsexekutoren erwählt er die Herrn Jakob genannt Huynswyn und Heinrich von Attendorn, Kanoniker im Stift Dietkirchen, sowie Tylemann von Attendorn, Vikar im Stift Limburg. Stirbt einer davon vor Ausführung des Testaments oder kann aus irgend einem Grunde nicht dabei sein, so sollen die übrigen berechtigt sein, es allein auszuführen. - Siegel des Ausstellers und des Herrn Johannes Wynechin, Kantors des Stifts Limburg. - Vor Heinrich von Dieblich ('Deuelych'), Kanoniker, Ludwig von Limburg, Glöckner zu Dietkirchen, Heinrich genannt Vosseken von Attendorn, einem Verwandten ('cognato') des Ausstellers, Klerikern. - Konrad, Pleban der Pfarrkirche zu Montabaur, Trierer Diözese, kaiserlicher Notar, bezeugt seine Anwesenheit und die Niederschrift, die er wegen eigener Geschäfte durch einen andern vornehmen ließ, auf Veranlassung des Testators durch Unterschrift und sein Zeichen.

Datierung

Dietkirchen, 1387 Juli 2

Originaldatierung

Acta sunt hec 1387, indictione decima, die Martis mensis Julii secunda, hora primarum vel circa in camera dormitoriali habitacionis mee in Deytkirchen

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament W 19,79 mit dem Signet des Notars und beiden Siegeln: 1. Siegel des Ausstellers. 2. Durchmesser 2,3 cm, im mit Rankenwerk verzierten Siegelfeld ein bärtiger Männerkopf mit Priesterbinde im Profil, darunter, in den Legendenrand hineinragend, ein kleiner Dreiecksschild mit einer ausgerissenen Tanne, Umschrift: + 'S(IGILLVM) IOH(ANN)IS D(I)C(T)I WINCHYN'. - Rückvermerk (15. Jh.) verblaßt. Rückvermerk (16. Jh.): 'Fundatio altaris sancte trinitatis et Andree'. - Kopie, Papier (17. und 18. Jh.) W 19, 79a und b

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 141

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung
Original Urkunde
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)