Unter Hinweis auf die Verordnung vom 28. Juni 1719 ist trotz der in den letzten Jahren erteilten Spezial-Dispensationen das Verbot der so genannten Glückshäfen zu erneuern. Marktplätze und Wirtshäuser sind bei Jahrmärkten oder Kirchweihen entsprechend zu visitieren
Darmstadt, 1729 Dezember 22
Seite 205-207
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
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