1318 April 06
Datum Fritslarie a. d. 1318 VIII. Ydus Aprilis.
A II, Kloster Hasungen
Erzb. Peter von Mainz, dem Abt und Konvent des Klosters Hasungen gemeldet hatte, dass auf vielseitiges Andrängen mehr Personen hätten in das Koster aufgenommen werden müssen als bequem darin unterhalten werden könnten, verordnet, dass nach dem Kleriker Konr. v. Wittenburg (Wittenborch) d. j. aus Geismar, der in seiner Gegenwart kürzlich zu Fritzlar auf erste Bitte K. Ludwigs aufgenommen worden sei, niemand mehr in das Kl. Hasungen aufzunehmen sei, bis die Zahl von 11 älteren und 6 jüngeren Mönchen erreicht worden sei, und diese Zahl ohne besondere Erlaubnis nicht mehr überschritten werden dürfe.
Ausf., Perg., das abh. Siegel ist nur zur Hälfte erhalten.
Vogt, Mainzer Reg. I, 2005.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1656441