Revers des Landhofmeisters und anderer Regenten der Landgrafschaft Hessen bezüglich der Belehnung mit den fuldischen Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda
1511 April 23
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R I b Fulda (Lehenreverse Landgrafen von Hessen)
Der Landhofmeister und anderer Regenten der Landgrafschaft Hessen bestätigen anstelle des Kurfürsten Friedrich [III. 'der Weise'] und der Herren Johann ['der Beständige'], Georg ['der Bärtige'] und Heinrich ['der Fromme'], alle Herzöge von Sachsen (Sachsszen), Landgrafen von Thüringen (Doringen), und Markgrafen von Meißen (Meisszen), in Vormundschaft für Philipp [I. 'der Großmütige'] Landgraf von Hessen die Belehnung mit den fuldischen Lehen, die von seinem Vater auf ihn kommen und die er, wenn er das lehnbare Alter erreicht, selbst empfangen soll, durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Regimentssiegel
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel, ab und verloren
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1653311