Wimpfen: Sieben namentlich gen. italienische Erzbischöfe und Bischöfe gewähren allen Gläubigen, die die zu Ehren der Jungfrau Maria erbaute Pfarrkirche in Wimpfen am Berg an gen. Festtagen besuchen, einen Ablaß von 40 Tagen, sofern der Diözesanbischof seine Zustimmung dazu gibt.
1295, Rom
1295
Wimpfen: Sieben benannte italienische Erzbischöfe und Bischöfe gewähren allen bußeifrigen Gläubigen, welche die zu Ehren der Jungfrau Maria erbaute Pfarrkirche zu Wimpfen am Berg, Diözese Worms, an bestimmten Festtagen besuchen oder sie durch Stiftungen und andere Wohltaten unterstützen, Ablässe von vierzig Tagen, sofern der Diözesanbischof dazu seine Zustimmung gibt.
Aussteller
Pergament, 1 Sg. anh., besch. - Eingehängt als Transfix ist eine Bestätigungsurkunde des Bischofs Emicho von Worms von 1298 [= In-241/19, 1298]
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | TIF | ||
Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1641769